Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Marc Kaltenhäuser

gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), Kaufleuten (HGB) und Freiberuflern

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Marc Kaltenhäuser, Roßhaldeweg 8, 79100 Freiburg (nachfolgend: „Marc Kaltenhäuser“) gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), Kaufleuten (HGB) und Freiberuflern

§ 1 Anwendungsbereich, Geltung

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von MARC KALTENHÄUSER erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die MARC KALTENHÄUSER mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn MARC KALTENHÄUSER ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn MARC KALTENHÄUSER auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, die Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

§ 2 Leistungen von MARC KALTENHÄUSER

(1) MARC KALTENHÄUSER erbringt für Geschäftsführer und Führungskräfte individuelle Beratungs- und Coaching- und Dienstleistungen im Bereich der Persönlichkeitsentwicklung / Mindset und der Unternehmensberatung. Die vorgenannten Dienstleistungen können online, vor Ort oder im Wege einer Veranstaltung, eines Seminars oder Kongresses individualisiert oder standardisiert erbracht werden. Die Leistungsbeschreibung ergibt sich unmittelbar aus dem jeweiligen Vertrag. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet MARC KALTENHÄUSER dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs.

(2) Der Kunde hat die technischen Voraussetzungen der Inanspruchnahme der Dienstleistungen von MARC KALTENHÄUSER stets zu gewährleisten, insbesondere bei digital- und onlinebasierten Beratungen (z.B. hinreichend störungsfreie Internetverbindung, Teilnahme an „Teams“, „Zoom“, Mikrofon, Lautsprecher).

(3) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von MARC KALTENHÄUSER unverzüglich zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch MARC KALTENHÄUSER, bleibt der Vergütungsanspruch von MARC KALTENHÄUSER unberührt.

(4) Der Kunde muss MARC KALTENHÄUSER auf erstes Anfordern und für MARC KALTENHÄUSER kostenlos sämtliche Inhalte zur Verfügung stellen, die für die Leistungen von MARC KALTENHÄUSER im Rahmen der Kundenbeziehung erforderlich sind. Die Auswahl darüber steht im Ermessen von MARC KALTENHÄUSER.

(5) In Bezug auf die von MARC KALTENHÄUSER zu erbringenden Beratungs- und Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht MARC KALTENHÄUSER in Bezug ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(6) MARC KALTENHÄUSER ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen. Die höchst persönliche Leistungserbringung wird vorbehaltlich abweichender Individualabrede nicht geschuldet.

(7) Sofern der Kunde an Seminaren und Veranstaltungen von MARC KALTENHÄUSER teilnimmt, sind etwaige Kosten für Anfahrt, Übernachtung und sonstige Aufwendungen des Kunden nicht im Veranstaltungspreis enthalten und separat vom Kunden zu tragen.

(8) Etwaige Spesen und Aufwendungen von MARC KALTENHÄUSER gelten im Zweifel als nicht vom jeweiligen Pauschalpreis umschlossen und sind vom Kunden separat zu vergüten.

§ 3 Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen MARC KALTENHÄUSER und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.), schriftlich oder in Textform erfolgen. Die Präsentation und Bewerbung unserer Dienste/Dienstleistungen auf unseren Webseiten, Broschüren oder innerhalb von Werbeanzeigen stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags mit uns dar.

(2) Der Kunde erhält bei fernmündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von MARC KALTENHÄUSER eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.

§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von MARC KALTENHÄUSER angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die Bezahlung der Leistungen von MARC KALTENHÄUSER erfolgt sofort nach Rechnungserteilung (per Überweisung, Kreditkarte, SEPA-Lastschrifteinzug), gegebenenfalls unter der Zuhilfenahme von Zahlungsdienstleistern. Die Vergütung der Dienste von MARC KALTENHÄUSER ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags in voller Höhe fällig, es sei denn, das Angebot von MARC KALTENHÄUSER ist anders lautend. Eine MARC KALTENHÄUSER erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde MARC KALTENHÄUSER nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dafür ist das im Anhang zu diesen AGB befindliche Muster zu benutzen.

(4) MARC KALTENHÄUSER stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an MARC KALTENHÄUSER zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

§ 5 Kündigung, Laufzeit

(1) Der Vertrag hat die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.

(2) Von Absatz 1 abweichende freie Kündigungsrechte werden ausgeschlossen.

(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.

§ 6 Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch MARC KALTENHÄUSER beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei MARC KALTENHÄUSER eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei MARC KALTENHÄUSER vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält MARC KALTENHÄUSER sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber MARC KALTENHÄUSER in Verzug, ist MARC KALTENHÄUSER berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. MARC KALTENHÄUSER wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen.

§ 7 Erfüllung

(1) MARC KALTENHÄUSER wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. MARC KALTENHÄUSER ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Dem Kunden ist bewusst, dass MARC KALTENHÄUSER bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird MARC KALTENHÄUSER innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.

(3) Ist MARC KALTENHÄUSER gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von MARC KALTENHÄUSER unberührt.

§ 8 Schutzrechte Dritter

Der Kunde gewährleistet, dass MARC KALTENHÄUSER überlassene Arbeitsmaterialien frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt MARC KALTENHÄUSER insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

§ 9 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von MARC KALTENHÄUSER erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von MARC KALTENHÄUSER für den Kunden erstellt wurden (z.B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen,  Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die MARC KALTENHÄUSER nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(3) Etwaige über Drittanbieter zu beziehende und für die Beratungsleistungen erforderlichen Nutzungsrechte wird der Kunde in eigener Verantwortung erwerben.

(4) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an MARC KALTENHÄUSER über.

(5) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) durch den Kunden wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

§ 10 Teilnahme an Calls, Seminaren und Veranstaltungen

(1) Sofern der Kunde die Teilnahme von sogenannten Calls, Seminaren oder Veranstaltungen bei uns bucht, ist diese Buchung verbindlich. Es besteht kein Anspruch auf eine etwaige Auftrags-/Buchungsbestätigung.

(2) Sofern Calls beziehungsweise Videotelefonietermine vom Kunden gebucht aber nicht in Anspruch genommen werden, verfallen diese. Ein Anspruch auf Übertragung beziehungsweise die Vereinbarung eines Alternativtermins besteht nicht.

(3) Der Kunde ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes berechtigt, von seiner Buchung zurück zu treten nach Maßgabe der Bestimmungen gemäß Absatz 3. Der Kunde ist verpflichtet, uns den wichtigen Grund bereits zusammen mit der Rücktrittserklärung qualifiziert nachzuweisen.

(4) Ein Ersatzteilnehmer für Veranstaltungen und Seminare darf nur nach vorheriger Zustimmung durch uns gestellt werden.

§ 11 Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von MARC KALTENHÄUSER anderweitig eingeräumt.

§ 12 Haftung

(1) MARC KALTENHÄUSER haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet MARC KALTENHÄUSER nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet MARC KALTENHÄUSER nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

§ 13 Verhalten und Rücksichtnahme

Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber MARC KALTENHÄUSER zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.

 § 14 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von MARC KALTENHÄUSER maßgebend.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von MARC KALTENHÄUSER. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von MARC KALTENHÄUSER (derzeit Freiburg)

AGB Stand: 15.01.2020 © Vervielfältigung verboten